Dehnplatte statt Gaumennahtsprengung = Behandlungsfehler?

Bei Anfragen wären folgende Angaben zur Person hilfreich:
A) Patient (Alter?)/ Eltern/ Lehrkräfte/ Zahnarzt / Zahntechniker/ Therapeuten o.ä.
B) Schon in Behandlung / Erst- bzw. Zweit-Behandlung suchend / unbetroffen interessiert o.ä.
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Dehnplatte statt Gaumennahtsprengung = Behandlungsfehler?

Beitrag#1von ruebezahl » 14. Mär 2015 13:26

Jede Dreistigkeit ist noch zu toppen.
Die einen behaupten, das globale Klima würde kühler.
Die anderen, dass es ein Behandlungsfehler wäre, seitlichen Kreuzbiss (einseitigen / beidseitigen) OHNE Gaumennahterweiterung zu behandeln (GNE, Gaumennahtsprengung). Und zwar ungeachtet von Alter und Wachstumserwartung, also auch zur Frühbehandlung. Mit der Begründung, alles, was an den Zähnen schiebt (Dehnplatte, Crozat, oder die feste Quadhelix), würde die Zähne nur kippen!
Tatsächlich kippen sie nur dann, wenn ihnen zuviel Druck gemacht wird, so dass die Kieferentwicklung nicht mitkommt. Nach dieser Logik müsste man auch die Verordnung von Medikamenten, die bei Überdosis schädlich sind, als Behandlungsfehler bezeichnen.
An weiteren Alternativen gäbe es noch die v.a. zur Frühbehandlung geeignete „nicht-mechanische“ (biologische) Kieferweitung durch funktionskieferorthopädische Wirkung über die Weichteile, z.B. mittels Bionator, Funktionsregler nach Fränkel, Turin-Gerät, Begleittherapien. Was in Hardcore-Praxen bestimmt als Hängepartie gilt, oder nur als Bagatell- oder Retentionsgerät als Lockmittel dient.

Eine GNE hingegen erzwingt, ebenso wie Außenspangen oder in den Knochen gedrehte Minischrauben bzw. Gaumenimplantate, rasch einen propagierbaren Effekt. Die anschließend nötige Verheilungsphase und Schäden wie z.B. Gesichts-Asymmetrien oder Zahnwurzel-Verkürzungen werden dabei unterschlagen.
Schon bei der notorischen Behauptung, Behandlung mit festen Bracket-Spangen wäre schneller als mit herausnehmbaren, wird nicht mitgezählt, dass danach heute gern über etliche Jahre ein kariesträchtiger Retainerdraht eingeklebt wird.

Ratsuchende, die ihren Kindern eine Fehlstellung vererbt hatten, hatten es neulich satt, sich von Kieferorthopäden zum Affen machen zu lassen. Ihrerzeit hatten die Eltern aktive Platten, keine festen Spangen, und das Ergebnis ist immer noch vorzeigbar und die Zähne sind gut.
Aber es würde nicht mehr der heutigen Lehrmeinung entsprechen.
Darf man annehmen, dass diese Lehrmeinung dann „Profitmaximierung“ lautet?
Ein Dozent für zahnmedizinische Profit-Kurse empfahl seinen Kursnehmern für den Fall, dass ein Kassenpatient auf Kassenleistung beharren sollte: diesen Patienten eine Erklärung unterschreiben lassen, dass diese Behandlungsform gegen ärztlichen Rat sei.

Medizin ist auch nicht so wissenschaftlich wie Naturwissenschaften. Langzeiteffekte sind in der Tat statistisch schwer zu greifen, aber interessieren oft gar nicht. Profitabel ist die schnelle Effekthascherei, und Hersteller des nötigen Zubehörs promoten die entsprechende Lehrmeinung. Denn für mutmaßliche Spätschäden wird kaum je ein Täter haftbar gemacht.
Daher droht selbst Kindern, bei denen Indikation zur kieferorthopädischen Frühbehandlung besteht, zusehends ein Wechsel von Hammermethoden und von Phasen mit Untätigkeit, oder nicht verstellbaren Lückenhaltern. Statt mit geringerer Intensität, aber kontinuierlich am Wachstums dran zu bleiben. Sogar LKGS-Patienten (Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) wurden früher mit Erfolg so behandelt.

Behandlungsfehler Zähneziehen für Zahnspangen:
Diesen Satz findet man verschiedentlich auf kieferorthopädischen Webseiten, aber leider oft nur, um stattdessen teurere Arten von festen Spangen verkaufen zu wollen.
Meist werden die 4er geopfert, obwohl sie im sichtbaren und funktionell wichtigen Bereich liegen (Stützzone). Wenn dann eine übliche Bracket-Spange mit Fertigdrähten zum Einsatz kommt, wird der vordere Oberkiefer regelrecht eingeschnürt, und spätere Folgeprobleme sind nicht selten.
Alte Langzeit-Beobachtungen von Bimler zeigten hingegen auch bei Patienten mit Extraktions-Behandlung gesunde Ergebnisse mit normal wirkender Kieferbreite. Die Extraktions-Entscheidung wurde dabei erst nach Beobachtung der Wirkung des ersten Bimler-Geräts getroffen, anhand individueller Wachstumskurven, statt an Durchschnittswerten ohne Erprobung des Entwicklungspotenzials. Anschließend kam die „Extra-Variante“ der Bimler-Geräte zum Einsatz.

Nach ganzheitlicher Sicht umfasst ein gesundes Gebiss auch die Weisheitszähne, und (rechtzeitig begonnene) Kieferorthopädie sollte auch diese nicht opfern.
Soweit kurz vor Frühlingsanfang (Finsternis droht, Mond vor Sonne nämlich),
Rübezahl
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