Recht, aktuell für Patienten: ärztliche Aufklärungspflichten

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Recht, aktuell für Patienten: ärztliche Aufklärungspflichten

Beitrag#1von ruebezahl » 4. Apr 2013 09:30

Liebe Aktive,
das neue Patientenrechtegesetz (PRG) fasst die Rechte von Patienten besser zusammen und erweitert sie. Dabei bleiben aber, wie so oft, viele Vorschriften dehnfähig.

Z.B. ist es damit Pflicht des Arztes, über Behandlungsrisiken umfassend zu informieren. Samt Angaben zur Dringlichkeit, zu Heilungs- oder Besserungschancen, zu Folgen bei Nichtbehandlung und zu Behandlungsalternativen. Folge-Verknüpfungen, wie z.B. eine höhere Dringlichkeit für eine alternative Behandlung mit sanfteren Mitteln, werden wahrscheinlich aber nicht verlangt.

Keine Überfälle:
Der Arzt muss nun seine geplante Therapie verständlich erklären, und zwar außer in Notfällen mindestens 24 Stunden vorher. Im praktischen Alltag muss es dafür jedoch Geringfügigkeits- oder Gewohnheits-Grenzen geben. Geht man z.B. zum Zahnarzt zur Kontrolle, und der findet ein Loch, darf er das dann künftig erst am Folgetag füllen? Auch wenn den meisten Patienten, wie an vorhandenen Füllungen ersichtlich wird, diese Therapie bereits bekannt sein dürfte?
Gilt diese Anforderung primär für invasive Methoden? Zählen übliche feste Spangen und deren feste Zusatz-/ Vorbereitungs-Teile in diesem Fall nicht dazu?
Auf jeden Fall wäre es jetzt ungesetzlich, Patienten zur sofortigen Unterschrift eines Behandlungsplanes zu drängen (ist alles schon dagewesen...).

Was dann die Krankenkassen angeht, so haben sie über eingereichte Behandlungspläne nun binnen 3 Wochen zu entscheiden, oder bei Hinzuziehen des medizinischen Dienstes (oder eines Gutachters?) binnen 5 Wochen. Überschreiten sie diese Fristen, gilt der Antrag als genehmigt.

Zudem hat jeder Patient das Recht, seine Patientenakte einzusehen. Nachkorrekturen darf der Arzt darin nur so vornehmen, dass der alte Inhalt erkennbar bleibt.

Im Fall eines Haftungsprozesses:
Bei Gericht relevant ist vor allem, ob eine ausreichende Aufklärung erfolgte.
Ob die Behandlungsform auch angemessen war, fällt leider sehr viel weniger in die Waagschale.

Somit bleibt das Spielfeld weiterhin frei für die Profiteure von Risikomethoden.
Sie werden weiterhin Lobbyarbeit betreiben, um diese salonfähig zu machen und bewährte risikoärmere Behandlungsformen zu diskreditieren.
Zunächst visieren sie mit invasiveren Methoden „Problemfälle“ an. Anschließend geht es daran, den Empfängerkreis auszudehnen. Schließlich sind doch Investitionen in die Entwicklung der Methode geflossen ...

Viele Endlich-Frühling-Grüße,
Rübezahl
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